Auslegung und Wirtschaftlichkeitsberechnung einer Wärmepumpenanlage

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Förderung von Wärmepumpenanlagen (BAFA)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Förderfähig sind effiziente Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung und die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs eines Gebäudes.

Voraussetzungen für die Förderfähigkeit
  1. Einbau eines Strom- und Wärmemengenzählers für elektrisch angetriebene Wärmepumpen zur Bestimmung der Jahresarbeitszahl gemäß VDI 4650,
  2. Einbau eines Gas- und Wärmemengenzählers für gasmotorisch angetriebene Wärmepumpen,
  3. Vorliegen einer Fachunternehmererklärung des folgenden Inhalts:
    • Bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen: Nachweis einer Jahresarbeitszahl von mindestens 4,0 bei Sole/ Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen im Neubau bzw. mindestens 3,7 im Gebäudebestand, bei Luft/Wasserwärmepumpen von mindestens 3,5 im Neubau bzw. 3,3 im Gebäudebestand.
    • Bei gasmotorisch angetriebenen Wärmepumpen Nachweis einer Jahresarbeitszahl von mindestens 1,2.
    • Der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage wurde durchgeführt.
    • Die Heizkurve der Heizungsanlage wurde an das entsprechende Gebäude angepasst.
Die Höhe der Förderung Neubauten

Bei Neubauten beträgt die Förderung in Wohngebäuden 10 Euro (für Luft/Wasserwärmepumpen 5 Euro) je Quadratmeter Wohnfläche, in Nichtwohngebäuden 10 Euro (für Luft/Wasserwärmepumpen 5 Euro) je Quadratmeter beheizter Nutzfläche. Die Förderung beträgt bei Wohngebäuden höchstens 2000 Euro (für Luft/Wasserwärmepumpen 850 Euro) je Wohneinheit. Bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden ist die Förderung auf 10 % (für Luft/Wasserwärmepumpen 8 %) der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten für die Wärmepumpenanlage begrenzt.

Gebäudebestand

Im Gebäudebestand beträgt die Förderung in Wohngebäuden 20 Euro (für Luft/Wasserwärmepumpen 10 Euro) je Quadratmeter Wohnfläche, in Nichtwohngebäuden 20 Euro (für Luft/Wasserwärmepumpen 10 Euro) je Quadratmeter beheizter Nutzfläche. Die Förderung beträgt bei Wohngebäuden höchstens 3000 Euro (für Luft/Wasserwärmepumpen 1500 Euro) je Wohneinheit. Bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden ist die Förderung auf 15 % (für Luft/Wasserwärmepumpen 10 %) der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten für die Wärmepumpenanlage begrenzt.

Bonus für Kombination mit Solarkollektoranlage

Wird gleichzeitig eine nach diesen Richtlinien geförderte Solarkollektoranlage errichtet, so kann zusammen mit dem Solarantrag ein Kombinationsbonus in Höhe von 750 Euro beantragt werden.

Innovationsförderung von besonders effizienten Wärmepumpen

Wird bei Anlagen in Neubauten eine Jahresarbeitszahl von mindestens 4,7 und im Gebäudebestand eine Jahresarbeitszahl von mindestens 4,5 nachgewiesen, so erhöhen sich die Fördersätze und Fördergrenzen um 50 %.
Antragsverfahren Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen. Förderfähig sind Vorhaben, die ab dem 16. Oktober 2006 begonnen wurden und zum Zeitpunkt der Antragstellung fertiggestellt sind. Mit der Durchführung der Investition muss nicht gewartet werden, bis ein Antrag gestellt werden kann oder dieser durch das BAFA beschieden wird.

Eine Bearbeitung des Antrages ist nur möglich, wenn die folgenden Unterlagen vollständig eingereicht werden:
  1. Der Förderantrag (auf dem vorgeschriebenen Formular)
  2. Die Fachunternehmererklärung (auf dem vorgeschriebenen Formular)
  3. Die Rechnung (in Kopie)
  4. Ein Nachweis der Wohn- und Nutzfläche (z. B. Grundrisspläne, Kaufverträge etc.).
Der Förderantrag kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden.

Download: Der Förderantrag

KfW Förderbank

CO2-Gebäudesanierungsprogramm eignet sich für alle, die umfangreiche energetische Investitionen günstig finanzieren wollen.
Grundsätzlich gibt es zwei Wege:

Kategorie A Energetische Sanierung auf Neubau-Niveau nach EnEV oder besser. Bei Erreichen des Neubau-Niveaus nach § 3 EnEV wird das zinsgünstige Darlehen zusätzlich mit einen Tilgungszuschuss in Höhe von 5 % versehen. Sollte das Neubau-Niveau um mindestens 30 % unterschritten werden, beträgt der Tilgungszuschuss 12,5 %.

Kategorie B Durchführung eines von fünf möglichen Maßnahmenpaketen (Wärmepumpen unter "Austausch der Heizung"). Maßnahmen zur Energieeinsparung werden mit einem Zuschuss in Höhe von 5 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 2.500 EUR gefördert.