Auslegung und Wirtschaftlichkeitsberechnung einer Wärmepumpenanlage

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Förderung von Wärmepumpenanlagen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Förderfähig sind effiziente Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung und die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs eines Gebäudes.

KfW Förderbank: CO2-Gebäudesanierungsprogramm eignet sich für alle, die umfangreiche energetische Investitionen günstig finanzieren wollen.
Grundsätzlich gibt es zwei Wege:

Kategorie A Energetische Sanierung auf Neubau-Niveau nach EnEV oder besser. Bei Erreichen des Neubau-Niveaus nach § 3 EnEV wird das zinsgünstige Darlehen zusätzlich mit einen Tilgungszuschuss in Höhe von 5 % versehen. Sollte das Neubau-Niveau um mindestens 30 % unterschritten werden, beträgt der Tilgungszuschuss 12,5 %.

Kategorie B Durchführung eines von fünf möglichen Maßnahmenpaketen (Wärmepumpen unter "Austausch der Heizung"). Maßnahmen zur Energieeinsparung werden mit einem Zuschuss in Höhe von 5 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 2.500 EUR gefördert.

Zusammenhang der Berechnung der Jahresarbeitszahl von Wärmepumpenanlagen

I. d. R. arbeitet die Branche nur mit dem COP (Leistungszahl in einem "Heizperioden/Betriebszeit-Temperatur-gemittelten" Auslegungspunkt; und zwar Luft-Wasser bei A2/W35, Sole-Wasser B0/W35, Wasser-Wasser W10/W35), der bei Zutreffen dieser Mittelung dann etwa der Jahresarbeitszahl (JAZ) entspricht. Eine Abweichung des Temperaturhubs in der Praxis bedeutet dann natürlich eine andere Jahresarbeitszahl.

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